Allgemeine Geschäftsbedingungen der KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse

I. Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Leistungen der Firma KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse mit ihren Vertragspartnern (Veranstaltern). Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und einem Dritten betreffen das Rechtsverhältnis zwischen KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse und dem Veranstalter nicht. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

Der Vertrag ist geschlossen, sobald Plätze, ein Menü, eine Veranstaltung, das Restaurant, oder einzelne Teile davon oder sonstige Leistungen bestellt und zugesagt sind. Dies kann auch mündlich, per Email, per Fax, telefonisch oder persönlich sein.

Ist der Veranstalter nicht der Besteller selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Wird die KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung ihrer Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden.

Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Die KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Veranstalter wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass er für den Fall eines erweiterten Versicherungsschutzes hierfür Sorge zu tragen hat.

Die KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen/dem Restaurant. Die KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Einbringung von Dekorationsmaterial und sonstigen Ausstattungsteilen muss zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Veranstalter der KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse bis 48 Stunden vor der Veranstaltung vorzuweisen. Falls er dies versäumt, ist die KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse berechtigt, den Vertrag zu kündigen und 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Soll seitens der KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse eine notwendige Genehmigung eingeholt werden, zahlt der Veranstalter hierfür pauschal € 50,00 zuzüglich der Gebühren.

Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
Das Mitbringen von Lebensmitteln durch den Veranstalter ist nur gestattet, wenn dies vorher vereinbart wurde, er alleine haftet für diese mitgebrachten Lebensmittel.

Musiker- und Künstlergagen müssen bei einer Beauftragung durch die KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse im Voraus durch den Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Anfallende GEMA-Gebühren trägt grundsätzlich der Veranstalter. Er hat auch für die entsprechende Anmeldung Sorge zu tragen.

II. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, der Rechnungszugang kann auch per Fax oder Email erfolgen. Der Verzug tritt, ohne weitere In-Verzug-Setzung mit dem 15. Tage ab Zugang der Rechnung an, die KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse ist berechtigt dann Zinsen in Höhe der gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Die KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse ist im Vorfeld einer Veranstaltung berechtigt eine Vorauszahlung zu verlangen, es gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie bei der Stellung einer Rechnung.

Der Veranstalter kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen von der KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse aufrechnen. Bei fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 10 Tagen mit Ablehnungsandrohung kann die KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse vom Vertrag zurücktreten. Bei berechtigtem Rücktritt durch die KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz.

III. Rücktritt des Kunden (Stornierung)

Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit der KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die Kosten für die vereinbarte Gästezahl aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und ein Weiterverkauf der Leistung nicht mehr möglich ist. Sofern zwischen KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse und dem Kunden ein abweichender Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse ausübt.

Die allgemeine Stornierungsfrist beträgt bei 1-14 Personen 7 Tage, 15-29 Personen 14 Tage, 30-49 Personen 4 Wochen, 50-69 Personen 2 Monate, 70-99 Personen 4 Monate 100-129 Personen 5 Monate, 130-159 Personen 6 Monate und 160 und mehr Personen 7 Monate.

Tritt der Kunde erst nach Ablauf der Stornierungsfrist vom Vertrag zurück, ist KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse berechtigt, 70% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen.

Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

Der Abzug ersparter Aufwendungen ist berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

IV. Rücktritt durch die KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist die KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist die KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; Wenn die KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse zuzurechnen ist.

Bei berechtigtem Rücktritt der KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

V. Änderungen der Teilnehmerzahl und der VA-Zeit

Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn der KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse.

Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird von der KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.

Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.

Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse diesen Abweichungen zu, so kann die KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, die KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse trifft ein Verschulden.

VI. Nichtidentität zwischen Veranstalter und Auftraggeber

Alleiniger Vertragspartner der KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse ist der Veranstalter. Die KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse trifft keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten, dies obliegt dem Veranstalter. Die KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse ist berechtigt bis zum Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Veranstalter nicht eine solche Erklärung abgibt. Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag ist die KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse berechtigt 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

VII. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen lediglich aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort, Zahlungsort ist der Sitz der KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der KeRo GmbH/Restaurant Palmbräu Gasse. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr nahe kommende gültige Bestimmung.